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Unternehmensvorsorge: Jetzt optimieren

22.3.2023

 

Pensionskasse: Absicherung gegen Risiken

Die Altersvorsorge ist das Kernanliegen der beruflichen Vorsorge. Dafür werden Sparbeiträge, die monatlich vom Gehalt abgezogen werden, angespart. Sie bilden ein Altersguthaben, das zum Zeitpunkt der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden kann. Auch gegen die Risiken Invalidität und Tod bietet das BVG Schutz. Die Invalidenrente garantiert den Versicherten eine angemessene Lebensweise im Fall einer bleibenden Erwerbsunfähigkeit. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente ebenfalls vor den finanziellen Folgen geschützt. Die Prämien und Beiträge für diese Leistungen sind gemäss Gesetz zu mindestens 50% vom Arbeitgeber zu bezahlen.

 

Viele Lücken in der Altersvorsorge

Bei Analysen von Vorsorgelösungen stellen wir fest, dass viele Unternehmen grosse Lücken in der Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden aufweisen. Oft sind die Angestellten im tiefen Lohnbereich – häufig Teilzeitangestellte – ungenügend für das Alter abgesichert. Aber auch die gutverdienenden Angestellten haben oft eine schlechte Altersvorsorge, da die Sparleistungen im Verhältnis zu ihrem Lohn zu klein sind. Der Grund für diese Vorsorgelücken ist eine zu tiefe Sparstaffelung im Vorsorgeplan des Unternehmens. Mit einer Optimierung dieses Plans können die Sparleistungen und der versicherte Lohn erhöht und damit die Altersleistungen verbessert werden.

 

Steuern sparen

Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lassen sich die Altersleistungen verbessern. Ein willkommener Nebeneffekt dabei ist, dass diese Einkäufe jeweils vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können; man kann auf diese Weise markant Steuern sparen. Dafür sind sogenannte Einkaufslücken nötig. Die meisten Vorsorgepläne nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten aber zu wenig aus. Die Folge ist, dass die Angestellten ihr reglementarisches Einkaufspotenzial schnell ausgeschöpft haben und keine weiteren Einkäufe tätigen können. Auch hier drängt sich eine Überprüfung und Anpassung des Vorsorgeplans auf.

 

Häufige Fehler

Wie unsere Beobachtungen zeigen, sind viele Unternehmen nach wie vor nur gesetzlich minimal gegen Invalidität und Tod versichert. Dies birgt enorme Risiken: So kann es beim Bezug von PK-Kapital für die Finanzierung eines Eigenheims vorkommen, dass der Arbeitnehmende seine Risikoleistungen deutlich reduziert, ohne dass er sich dessen bewusst ist. Auch eine Scheidung mit daraus folgender Teilung des Pensionskassenkapitals kann zu einer wesentlichen Verschlechterung der Risikoleistungen führen.

Oft werden die Risikoleistungen im Unternehmen nicht optimal an die Löhne angepasst, und es kommt immer wieder vor zu einer Überversicherung. Auf dem Papier ist es zwar schön, wenn im Fall einer Invalidität eine Leistung von 95% des letzten Lohns versprochen wird. Da der Gesetzgeber aber eine Limite von 90% festgelegt hat, kommt es zu einer Kürzung. Der Unternehmer und die Versicherten bezahlen also in diesem Fall eine zu hohe Risikoprämie für Leistungen, die sie gar nicht erhalten. Mit einer Anpassung des Vorsorgeplans können diese Fehler einfach und langfristig behoben werden.

 

Fazit

Eine seriöse, neutrale Analyse der eigenen Vorsorgelösung lohnt sich immer. Sie erfahren so, wie gut und zeitgemäss Ihre Mitarbeitenden und deren Familien gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod versichert sind und ob sie für diese Leistungen eine faire Prämie bezahlen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, eine neutrale Analyse durchführen zu lassen.

 

 

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