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Nachlassplanung Nachlassplanung

Unterstützung und Umsetzung Ihrer Wünsche

Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und rechtliche sowie steuerliche Aspekte optimal berücksichtigt werden. Diese Planung für finanzielle Angelegenheiten im letzten Lebensabschnitt können Sie bereits heute angehen.

Nachlassplanung: Vermögensregelung

Ziel einer Nachlassplanung ist es, eine strukturierte Regelung der Vermögensverteilung und anderer Angelegenheiten vorzunehmen. Dadurch lassen sich persönliche Wünsche umsetzen, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen sicherstellen und rechtliche sowie steuerliche Punkte optimal gestalten.

Warum ist Nachlassplanung wichtig?
  • Wahrung des letzten Willens: Sie behalten die Kontrolle darüber, wie Ihr Vermögen verteilt wird.
  • Sicherung der persönlichen Vorstellungen: Ohne Nachlassplanung greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.
  • Steuerliche Vorteile: Gute Planung kann die Steuerlast für Erben erheblich reduzieren.
  • Friedenssicherung: Klare Regelungen helfen, Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
Wer sollte eine Nachlassplanung durchführen?

Alle, die ein Vermögen besitzen, insbesondere:

  • Personen mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Vermögensstrukturen
  • Menschen mit internationalen Vermögenswerten
  • Familien, die Konflikte oder Unsicherheiten vermeiden möchten

Unser Angebot

Beratung

Wir ermitteln mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und beraten Sie zu den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten wie Ehe- und Erbvertrag, Testament etc. Möchten Sie zu Lebzeiten grössere Vermögenswerte auf Ihre Angehörigen übertragen, helfen wir Ihnen, dies aufzugleisen. Eine klare Nachlassregelung ermöglicht es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche umzusetzen und minimiert potenzielle Konflikte.

Was Sie bei uns von einer Nachlassplanung erwarten dürfen:

 

Umsetzung

Sie erhalten von uns einen nach Ihren Wünschen erarbeiteten Vorschlag. Muss die Regelung notariell beurkundet werden, arbeiten wir mit einem Netzwerk von Notar:innen zusammen. Übernehmen wir für Sie die Erbteilung respektive die Willensvollstreckung, setzen wir Ihren Letzten Willen neutral, professionell und gesetzeskonform um. Die persönlichen Anliegen Ihrer Erben nehmen wir dabei sehr ernst.

 

Konditionen

Für die Nachlassplanung berechnen wir pro Stunde 200 CHF zuzüglich MWST. Beurkundungsgebühren und die Kosten für die Hinterlegung der Originalregelung auf der zuständigen kantonalen Stelle fallen separat an.

Bei Erbteilungen und Willensvollstreckungen rechnen wir ausschliesslich nach Aufwand ab, unabhängig von der Grösse des Nachlassvermögens. Der Stundenansatz beträgt 300 CHF zuzüglich MWST (inklusive Telefongebühren und Porti). Interne und externe Gebühren sowie Steuern fallen zusätzlich an.

Themen rund um die Nachlassplanung

Das Schweizer Erbrecht, geregelt im Zivilgesetzbuch (ZGB), stellt sicher, dass der Nachlass einer verstorbenen Person rechtlich korrekt verteilt wird. Es regelt unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Verfügungsrechte und Erbteilung. Es ist in den Artikeln 457 ff. ZGB festgelegt.

Weitere Aspekte wie Steuern oder Liegenschaften, die sich im Nachlass befinden, sind ebenfalls zu beachten.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie nichts regeln, dann vererbt sich Ihr Vermögen an Ihre nächsten Angehörigen. D.h. die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt. Je nach Lebenssituation sind dies Ehepartner, Eltern, Nachkommen, Geschwister etc.

Erbteile

*gilt auch für eingetragene Partnerschaften

Testament
Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, ist die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags notwendig. Beim Testament schreiben Sie Ihren letzten Willen von Hand, datieren und unterzeichnen ihn (eigenhändiges Testament), oder Sie lassen das Dokument von einem Notar abfassen (öffentliches Testament). Beide Formen – das handschriftliche und das notariell beurkundete Testament – sind gleichwertig.
Steuerliche Optimierung

Erbschafts- und Schenkungssteuern variieren je nach Kanton. Prüfen Sie, wie Sie Ihre Nachlassplanung steuerlich optimieren können. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Möglichkeit sein, die Steuerlast zu reduzieren oder den Erben frühzeitig Unterstützung zu gewähren.

Immobilien / Unternehmen im Nachlass

Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, klären Sie frühzeitig, ob diese verkauft, übertragen oder behalten werden sollen. Klären Sie zudem die steuerlichen und rechtlichen Aspekte bei einer Schenkung oder Vererbung von Immobilien. Stehen Nachfolgeregelungen für Unternehmen an, sollten Sie diese ebenfalls rechtzeitig angehen.

Vorsorgeauftrag

Sie sollten einen Vorsorgeauftrag abfassen, wenn es Ihnen wichtig ist, dass eine Person Ihres Vertrauens zu Ihnen schaut, falls Sie urteilsunfähig werden. Wir raten auch Ehepaaren zu einem Vorsorgeauftrag. Ansonsten setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen offiziellen Beistand für Sie ein.

Patientenverfügung

Damit halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, sollten Sie in einer medizinischen Notsituation nicht mehr ansprechbar sein.

Merkblatt Patientenverfügung

Revision des internationalen Erbrechts

Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) wurde per 1.1.2025 revidiert. Ziel der Änderungen ist die Annäherung an die Europäische Erbrechtsverordnung. Mit der Harmonisierung soll die Planung und Abwicklung von Nachlässen mit Bezug zum Ausland vereinfacht werden.

Blogbeitrag

Nachlass-Check

So oder so empfiehlt sich eine regelmässige Überprüfung der eigenen Nachlassregelung. Neben rechtlichen Aspekten können sich Ihr familiäres Umfeld oder Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben, was eine Anpassung wünschenswert macht. Ein Nachlass-Check kann bei der Überprüfung Ihrer Nachlassregelungen helfen.

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