In Gründung befindende Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen ihr Gründungskapital auf ein Sperrkonto bei der Bank hinterlegen. Die Bank bestätigt dann anschliessend schriftlich die Höhe des einbezahlten Kapitals nach den Instruktionen auf dem Antragsformular. Nach dem die Firma im Handelsregister eingetragen wurde, wird der Betrag auf ein normales Geschäftskonto (Kontokorrentkonto) überwiesen.
Gehen Sie folgendermassen vor:
Sie füllen den «Antrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos» aus und unterschreiben diesen.
Sie lassen sich in einer unserer Niederlassung identifizieren und reichen den unterzeichneten Antrag ein.
Wir senden Ihnen eine Bestätigung über die Eröffnung Ihres Kapitaleinzahlungskontos.
Sie überweisen Ihre Kapitaleinlage auf das neue Konto und orientieren uns per Telefon – keine Bareinzahlung möglich.
Wir senden Ihnen die Bestätigung der Kapitaleinlage für den Eintrag im Handelsregister.
Sie informieren uns telefonisch oder per E-Mail über den Handelsregistereintrag.
Sie erteilen unserem Geschäftskundencenter den Auftrag zur Eröffnung eines Kontokorrents.
Sie erhalten die Basisdokumente zur Unterzeichnung.
Wir geben die Kapitaleinlage frei und verrechnen gleichzeitig die fällige Kommission. (0.050% auf dem deponierten Betrag, mind. CHF 200.–/max. CHF 2 000.–)
Wir überweisen das Kapital auf das neu eröffnete Kontokorrentkonto lautend auf ihre neue Firma