Teilnahmebedingungen Wettbewerbe Teilnahme-bedingungen Wettbewerbe
Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb der Basellandschaftlichen Kantonalbank (nachfolgend «BLKB»), akzeptiert der Teilnehmende folgende Teilnahmebedingungen:
Wettbewerb im Allgemeinen
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ohne Leistung eines Einsatzes und ohne Abschluss eines Rechtsgeschäfts. Die Teilnahme ist gratis und nicht an einen Kauf gebunden.
Grundsätzlich ist Minderjährigen die Teilnahme am Wettbewerb nur mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erlaubt. Der gesetzliche Vertreter bestätigt hiermit, mit den vorliegenden und nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden zu sein und nimmt diese an.
Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht keinerlei Forderung oder anderweitiger Anspruch gegenüber der BLKB. Die BLKB hat insbesondere keinerlei Verpflichtung, den Wettbewerb durchzuführen. Die Wettbewerbsbedingungen können durch die BLKB ohne Ankündigung jederzeit einseitig abgeändert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Wettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt. Die Barauszahlung eines Sachgewinns ist nicht möglich.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinnerin/Der Gewinner hat sich innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Benachrichtigung durch die BLKB zu melden. Eine verspätete Rückmeldung führt zum Verlust des Gewinnanspruchs.
Die BLKB behält sich das Recht vor, die Identität der Gewinnerinnen und Gewinner vor Aushändigung des Wettbewerbspreises zu überprüfen.
Wettbewerbspreise werden nicht bar ausbezahlt. Die Preise sind nicht übertragbar. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Wettbewerbsgewinner werden direkt benachrichtigt. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt.
Phishing, etc.: Die BLKB wird Sie nie auffordern, persönliche Daten wie Passwörter oder andere Login-Zugangsdaten offenzulegen.
Der am Wettbewerb Teilnehmende bestätigt, von diesen Sicherheitshinweisen Kenntnis genommen zu haben.
Die Einlösung von Wettbewerbspreisen (Sachpreise oder andere) erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Für einen allfällig entstanden Schaden haftet die BLKB nicht, weder dem Teilnehmenden noch allfälligen Begleitpersonen gegenüber. Die BLKB haftet nicht für von Dritten verursachte Schäden. Bei nicht fristgerechter Einlösung können Wettbewerbspreise verfallen.
Der Wettbewerb untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liestal BL.
Auf den Wettbewerb ist die Schweizer Datenschutzgesetzgebung anwendbar. Der Teilnehmende anerkennt, dass anlässlich der Wettbewerbsregistrierung und im Zuge der Durchführung des Wettbewerbs vonseiten der BLKB oder einer von ihr beauftragten Dienstleistungserbringerin personenbezogene Daten gespeichert oder bearbeitet werden können.
Sollte zwecks Wettbewerbsteilnahme eine Registrierung mit Passworterstellung erforderlich sein, dürfen keinesfalls Passwörter, oder auch nur ähnliche Passwörter, oder aber Zugangsdaten, oder auch nur ähnliche Zugangsdaten, welche für den Bezug von (BLKB-)Bankdienstleistungen zum Einsatz gelangen (z. B. E-Banking), verwendet werden. Der Teilnehmende ist sich darüber im Klaren, dass die Kommunikation über Internet (einschliesslich E-Mail-Verkehr) unsicher und ungesichert ist.
Der Teilnehmende willigt ein, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb von ihm bekanntgegebenen oder im Rahmen des Wettbewerbs bekanntgewordenen Angaben und Informationen, einschliesslich Personendaten, von der BLKB für Marketingzwecke verwendet werden können.
Der Teilnehmende erklärt sich im Falle der Publikation des Wettbewerbs über ein Nicht-BLKB-Portal mit den Nutzungsbedingungen und allfälligen Datenschutzerklärungen des betreffenden Drittanbieters einverstanden. Der Teilnehmende hält diese Nutzungsbedingungen ein.
Gewinnspiele werden in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartnerin und verantwortlich ist allein die BLKB.
Wer darf mitmachen?
- Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist (ausser bei Kinderwettbewerben, welche als solche gekennzeichnet sind).
- Mitarbeitende der BLKB sowie deren Angehörige (Verwandte ersten Grades) sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen (ausser bei Wettbewerben, welche anders gekennzeichnet sind).
- Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Bei Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen und bei Manipulation ist die BLKB berechtigt, ebenso in anderen Fällen und überdies ohne Angaben von Gründen, Personen von der Wettbewerbsteilnahme auszuschliessen.
Weiterführende Infos und Bedingungen
Weitere Informationen zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Teilnahme und zum Teilnahmeschluss sind im entsprechenden mit dieser Seite verknüpften Beitrag publiziert. Der am Wettbewerb Teilnehmende nimmt diese zur Kenntnis und akzeptiert diese als anwendbare Wettbewerbsbedingungen.