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Nutzungsbedingungen Digifolio Nutzungs-bedingungen Digifolio

1. Allgemeines

Die Basellandschaftliche Kantonalbank («Bank») betreibt in Zusammenarbeit mit der True Wealth AG («TW») ein Vermögensverwaltungstool («Digifolio»). Digifolio ist eine Online-Vermögensverwaltungslösung. Sämtliche Vorkehrungen, die mit Abschluss des Digifolio zu treffen sind, werden soweit möglich im BLKB-E-Banking-Portal selbständig durch den Kunden oder im Beratungsgespräch zusammen mit dem Kundenberater getroffen.

Der Kunde anerkennt durch die Nutzung von Digifolio vollumfänglich die vorliegenden Nutzungsbedingungen, weitere dem Digifolio zugrundeliegenden Bedingungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (inkl. der Bedingungen für die Benützung von Electronic-Banking-Dienstleistungen), das Depotreglement sowie die Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge von der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Bank ist berechtigt, die Bedingungen für Digifolio jederzeit zu ändern.

2. Geltungsbereich

Digifolio ist nicht für Personen bestimmt, die aufgrund von Nationalität, Domizil, Wohnsitz oder sonstigen Gründen einer Rechtsordnung unterliegen, die ausländischen Finanzdienstleistern verbietet, dort tätig zu sein, oder den ihr unterliegenden juristischen oder natürlichen Personen den Zugang zu Websites ausländischer Finanzintermediären verbietet oder einschränkt.

Für Personen, die solchen Rechtsordnungen unterstehen, ist der Zugang zu Digifolio verboten. Insbesondere gilt dies für Personen in den USA und allen anderen Staaten, nach deren Rechtsordnung die Publikation von Informationen ausländischer Finanzdienstleister eingeschränkt oder untersagt ist.

Mit einem Hyperlink können Websites Dritter abgerufen werden. Die Bank und TW übernehmen für deren Inhalt und die dort gemachten Angebote (Produkte, Dienstleistungen usw.) keine Verantwortung.

3. Produktumfang

Eröffnungskriterien
Voraussetzung für Digifolio ist, dass der Kunde einen gültigen BLKB Basis- und E-Banking-Vertrag abgeschlossen und ein BLKB-Konto (mit Transaktionsoption) unter seinem Namen führt. Die Eröffnung von Digifolio erfolgt online im passwortgeschützten E-Banking-Bereich oder im Beratungsgespräch durch den Kundenberater.

Pro Kunde kann nur ein Digifolio eröffnet werden. Die Bank ist jederzeit berechtigt, die Eröffnung des Digifolio abzulehnen oder einzuschränken.

Der Kunde wird bei der Onlineeröffnung automatisiert durch den Digifolio Eröffnungsprozess geleitet. Dieser beinhaltet den online Abschluss eines Digifolio Depotvertrages, eines Digifolio Vermögensverwaltungsauftrages inklusive Risikoaufklärung sowie der Eröffnung eines speziellen Digifolio Konto (alle zusammen nachstehend Digifolioverträge).

Digifolio wird unabhängig von der individuellen E-Banking-Vertragsausgestaltung automatisch in den bestehenden E-Banking-Vertrag integriert.

4. Produktausgestaltung

Vermögensverwaltung
Mit Abschluss von Digifolio beauftragt der Kunde die Bank zur automatisierten Verwaltung seiner im Digifoliodepot eingebuchten Vermögenswerte durch das Digifoliotool. Dabei handelt es sich um eine standardisierte und nicht automatisierte Vermögensverwaltung.

Die Bank hat grösstmögliche Sorgfalt bei der Evaluation und der Implementierung der Digifoliosoftware verwendet. Des Weiteren verwenden Bank und TW alle zumutbare Sorgfalt bei der Pflege der Daten (Einpflegen, Betrieb, regelmässige Wartung etc.), der Prüfung der Algorithmen, der geeigneten Massnahmen zur Erkennung fehlerhafter Angaben durch die Kunden und der damit zusammenhängenden sorgfältigen automatisierten Festlegung der Anlagestrategie etc.

Der Kunde ist sich bewusst, dass er mit der Zustimmung zum Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages grundsätzlich als qualifizierter Anleger im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung über kollektive Kapitalanlagen gilt. Der Status als qualifizierter Anleger kann für den Kunden aus verschiedenen Gründen mit erhöhten Risiken verbunden sein. Diese Risikoaufklärung erhält der Kunde im Rahmen der Kundeninformation bei Vertragsabschluss. Der Kunde hat das Recht, gegenüber der Bank schriftlich zu erklären, dass er nicht mehr als qualifizierter Anleger gelten will («Opting-out»).

Risikoaufklärung / Risikoprofil
Durch das Ausfüllen des Fragebogens und der automatisierten Analyse der Kundenangaben im Eröffnungsprozess werden die Risikofähigkeit und die Risikobereitschaft berechnet und das Risikoprofil erstellt. Mit einem höheren Risiko steigt in der Regel das Renditepotential, aber auch das Verlustrisiko. Die Festlegung eines maximalen Risikos bedeutet auf keinen Fall, dass die potenziellen Verluste der Anlagen begrenzt werden. Diese Angaben führen zusammen mit den Angaben zum Risikoverhalten des Kunden, zur Einteilung in eine spezifische Risikobandbreite. Diese Risikobandbreite hat eine minimale und eine maximale Risikovorgabe (Risikoprofil).

Die BLKB definiert das Anlageuniversum und die Musterportfolios, welche dem Kunden gegenüber je nach Risikoeinstufung zugeteilt werden. Im Zuge des automatisierten Risikoprofilierungsprozesses werden diverse Risikowarnhinweise an den Kunden abgegeben. Die Bank erfüllt damit die Risikoaufklärungspflichten.

Innerhalb seines Risikoprofils kann der Kunde individuelle Anpassungen vornehmen. Falls nur elementare Kenntnisse der mit Anlagen verbundenen Risiken beim Kunden vorhanden sind, sollte nicht von der durch Digifolio vorgegebenen Grundeinstellung abgewichen werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er diese Anpassungen auf eigenes Risiko vornimmt. Er willigt hiermit in sämtliche, allfällig daraus fliessende negative Folgen ein und bestätigt, diese gegen sich gelten zu lassen

Bei Überschreitung der maximalen Risikovorgabe wird die Zusammensetzung der im Depot eingebuchten Vermögenswerte des Portefeuilles angepasst, um die Risikovorgabe wieder unter den Maximalwert zu senken. Bis zur Anpassung der Zusammensetzung des Portefeuilles kann aber zeitweise die maximale Risikovorgabe überschritten werden. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Risikovorgabe für das Portefeuille stets an der vom Kunden festgelegten Risikoobergrenze oder knapp darunter zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die im Digifolio hinterlegten Algorithmen anzeigen, dass dies eine unverhältnismässige Umschichtung der im Depot eingebuchten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Mindesteinlage / Transaktionen
Die Mindesteinlage für Digifolio beträgt 5000 CHF. Ein- und Rückzahlungen sind ab 100 CHF möglich.

Anlageerfolg
Aus der Entwicklung des Wertes eines Anlageinstrumentes in der Vergangenheit lassen sich grundsätzlich keine Schlüsse auf dessen Wertentwicklung in der Zukunft ziehen. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen zudem Wechselkursschwankungen. Ferner können auch die Ausschüttungen im Zusammenhang mit Anlageinstrumenten variieren. Die Bank leistet keine Gewähr für den Werterhalt oder die Wertsteigerung des Kapitals, welches in Anlageinstrumente investiert wurde und die Höhe künftiger Ausschüttungen.

Digifolio-Konto
Zur Abwicklung von Transaktionen wird innerhalb Digifolio ein spezifisches Digifolio-Konto geführt und im E-Banking in der Rubrik Depot angezeigt (VV-Konto Digifolio). Dieses Konto dient ausschliesslich für die Digifolio-Transaktionen und wird nicht verzinst.

5. Datennutzung und Datenschutz

Die Daten, welche der Kunde bei der Eröffnung und auch in einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Nutzung des Digifolio an die Bank übermittelt, werden streng vertraulich behandelt.

Die Bank bearbeitet diese persönlichen Informationen und Daten (insbesondere Kontaktdaten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer), um das Funktionieren des Digifolio zu ermöglichen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten von der Bank bearbeitet werden und unter Wahrung der Vertraulichkeit auch an Dienstleistungserbringer, insbesondere TW, übermittelt werden dürfen.

6. Pflichten der Digifolionutzer

Für den Inhalt seines Profils / seiner Angaben im Risikoprofil und damit für alle Informationen, die er über sich bereitstellt, ist der Kunde allein verantwortlich und sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt sind und der Wahrheit entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seiner Lebensumstände insbesondere seine finanzielle Situation, die einen Einfluss auf die Vermögensverwaltung haben, umgehend der Bank mitzuteilen.

7. Immaterialgüterrechte

Der von der Bank und TW publizierte Inhalt und die Struktur des Digifolio sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Durch die Nutzung des Digifolio werden keinerlei Rechte an die Kunden übertragen. Die vollständige oder teilweise Reproduktion, die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte Übermittlung, die Modifikation oder die Benutzung für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank und TW untersagt. Alle diesbezüglichen Rechte sind vorbehalten.

8. Haftung

Die Bank hat alle zumutbare Sorgfalt darauf verwendet, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller über Digifolio verfügbaren Informationen, einschliesslich Kursdaten, Finanzdaten, Finanzkennzahlen, Meldungen zu gewährleisten.

Die Angaben beruhen auf Quellen, die als zuverlässig erachtet und sorgfältig ausgewählt wurden. Diese Angaben werden dem Kunden ohne Gewähr auf Mängelfreiheit und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung zur Verfügung gestellt.

Die Bank übernimmt demzufolge keine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Daten. Weiterhin übernimmt Bank keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür, dass die Funktionen des Digifolio nicht unterbrochen werden oder fehlerfrei sind. Jede Haftung für Schäden durch technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sind oder werden oder sich als lückenhaft erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Regelung ist von der Bank durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Alle Dokumentationen und Belege sowie die Korrespondenz erfolgen grundsätzlich elektronisch. In Ausnahmefällen können die Belege physisch zugestellt werden. Es werden keine Einzeltransaktionsbelege bereitgestellt, sondern es werden die jeweiligen Transaktionen der einzelnen Titel im Digifolio angezeigt. Die Auslieferung von Dokumenten auf dem physischen Postweg kann nicht erzwungen werden.

11. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Für die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie alle weiteren Vereinbarungen zwischen Kunde und der Bank ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Liestal.