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Die Erdbebenversicherung Die Erdbeben- versicherung

Kostenlos zu jeder Hypothek und zu jedem Baukredit

Profitieren Sie exklusiv bei uns von der Erdbebenversicherung für Ihre Liegenschaft – ohne Zusatzkosten. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Finanzierungsgespräch.

Per 1. Januar 2025 gelten folgende Neuerungen:

 

  • Die maximale Entschädigung eines Erdbebenschadens an Gebäuden bezieht sich neu auf die Höhe der Hypothek respektive des Baukredites und nicht wie bis anhin auf den Gebäudeversicherungswert.
  • Der Selbstbehalt wird von 7,5 % auf marktübliche 10 % des Gebäudeversicherungswertes angepasst. Er beträgt unverändert mindestens
    25 000 CHF pro Ereignis.

Ihre Versicherungsleistungen

Die Erdbebenversicherung ist ein gemeinsam entwickeltes Produkt der BLKB, der Baloise Versicherung und der Swiss Re.

Häufig gestellte Fragen zur Erdbebenversicherung

Wann bin ich versichert?

Ihr Gebäude beziehungsweise Ihr Stockwerkeigentum ist automatisch über unsere Versicherungspartner versichert, wenn Sie dafür bei uns eine Hypothek oder einen Baukredit abgeschlossen haben und der Wert des Gebäudes beziehungsweise des Stockwerkeigentumsanteils 5 Mio. CHF nicht übersteigt. Der Zins bleibt dabei unverändert.

Wie hoch ist mein Versicherungsschutz?
  • Die maximale Versicherungsdeckung richtet sich nach dem Gebäudeversicherungswert1 Ihrer Liegenschaft und entspricht in der Regel dem Neuwert.
  • Das Gebäude ist bis zur Höhe der bestehenden Hypothekar- und/oder Baukreditsumme (Hypothekarwert2) versichert.
  • Falls der Hypothekarwert den Gebäudeversicherungswert übersteigt, ist das Gebäude bis zum jeweiligen Ersatzwert gemäss Gebäudeversicherungspolice versichert.
Rechnungsbeispiel

 

CHF

Gebäudeversicherungswert1

1 000 000

Höhe der Hypothek

300 000

   
Schadenshöhe Gebäude 400 000

Effektive Aufräumkosten3

50 000
Kosten total 450 000
   

Berücksichtigte Schadensbasis4

300 000

Abzüglich Selbstbehalt5

100 000
Maximale Schadenszahlung durch die Versicherung 200 000
Welche Schäden sind gedeckt?
  • Die Erdbebenversicherung deckt Schäden am Gebäude, die durch ein Erdbeben verursacht werden. Dazu gehören auch Aufräum- und Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 10 % des Gebäudeversicherungswerts.
  • Stützmauern, Garagen und andere bauliche Anlagen sind versichert, wenn sie im Gebäudeversicherungswert enthalten sind.
  • Gebäude, die sich im Bau befinden, sind gemäss Gebäudeversicherungswert der Bauversicherung versichert.
  • Die maximale Entschädigung eines Erdbebenschadens an Gebäuden bezieht sich ab 1. Januar 2025 auf die Höhe der Hypothek respektive des Baukredits (Hypothekarwert2) und nicht wie bis anhin auf den Gebäudeversicherungswert1. Übersteigt die Hypothek respektive der Baukredit den Gebäudeversicherungswert, bezieht sich die maximale Entschädigung jedoch nach wie vor auf den Gebäudeversicherungswert.
Welche Kosten fallen für mich an?

Die Erdbebenversicherung bietet die BLKB ihren Hypothekarkundinnen und -kunden kostenlos an. Kommt es zu einem Schadensfall, beträgt der Selbstbehalt ab dem
1. Januar 2025 10 % des Gebäudeversicherungswertes, jedoch mindestens
25 000 CHF pro Ereignis.

Wo kann ich mich melden, wenn ich unsicher bin bezüglich meiner Versicherungsdeckung?

Sollten Sie unsicher sein, ob der neue Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen entspricht, empfehlen wir Ihnen eine Abklärung mit Ihrem persönlichen Versicherungsanbieter.

1 Den Gebäudeversicherungswert finden Sie in der Regel auf der aktuellen Jahresprämienrechnung der kantonalen Gebäudeversicherung oder auf der aktuellen Police. Wenn Sie keine solche Versicherung haben, gilt der Gebäude-Feuerversicherungswert Ihrer privaten Gebäudeversicherung. Besitzen Sie Stockwerkeigentum, deckt die Versicherung Ihren Anteil am Wert des Gebäudes. Wie hoch dieser Anteil ist, erfahren Sie bei der Liegenschaftsverwaltung.

2 Den Hypothekarwert finden Sie auf der letzten Zinsabrechnung Ihrer Hypothek.

3 Aufräum- und Entsorgungskosten sind bis zu einer Höhe von 10 % des Gebäudeversicherungswerts gedeckt.

4 Die Deckung des Gebäudeschadens wird auf die Höhe der Hypothek begrenzt.

5 Es gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Gebäudeversicherungswertes, mindestens 25 000 CHF pro Ereignis.