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Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Informationen für Kundinnen und Kunden der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB)

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Regulierung dient der weiteren Stärkung des Anlegerschutzes sowie des Schweizer Finanzplatzes und schafft vergleichbare Bedingungen für schweizerische Finanzdienstleister.
1. Informationen zur Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) und Aufsichtsbehörde

Die BLKB ist die grösste Bank im Baselbiet und eine der führenden Banken in der Nordwestschweiz. Unser Grundkapital beträgt 217 Millionen CHF. Davon befinden sich 160 Millionen CHF im Besitz des Kantons Basel-Landschaft. Die restlichen 57 Millionen CHF sind in Form von BLKB-Zertifikaten von je 100 Franken Nennwert auf dem Kapitalmarkt verteilt. Das alleinige Stimmrecht liegt beim Kanton Basel-Landschaft, der gemäss kantonalem Gesetz für die Verbindlichkeiten der Bank haftet (Staatsgarantie).

Die BLKB untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

 

Kontaktinformationen BLKB

Basellandschaftliche Kantonalbank
Rheinstrasse 7
4410 Liestal

+41 61 925 94 94
kundencenter@blkb.ch

 

Kontaktinformationen FINMA

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern

+41 31 327 91 00
info@finma.ch

2. Risikoinformationen

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden, welche Sie als Anlegerinnen und Anleger vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung bzw. vor Vertragsabschluss kennen und verstehen sollten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater wenden.

In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung finden Sie allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten.

Die aktuelle Risikobroschüre finden Sie hier.

Die physische Ausgabe der Broschüre erhalten Sie bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in einer BLKB-Niederlassung.

3. Informationen zur Ombudsstelle nach FIDLEG

Das Finanzdienstleistungsgesetz (Art. 74 ff. FIDLEG) sieht zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren vor einer Ombudsstelle vor. Die BLKB als anschlusspflichtige Finanzdienstleisterin ist als Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) bei der folgenden, für Kundinnen und Kunden der BLKB zuständigen Ombudsstelle angeschlossen:

 

Kontaktinformation Ombudsstelle FIDLEG

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
+41 43 266 14 14 Deutsch / English
+41 21 311 29 83 Français / Italiano
www.bankingombudsman.ch

4. Kundensegmentierung

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) unterscheidet zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und institutionellen Kunden. Aus dieser Segmentierung (Klassifizierung) ergibt sich das jeweilige Kundenschutzniveau für Anlegerinnen und Anleger. Privatkunden profitieren vom höchsten Kundenschutzniveau. Insbesondere Erfahrung und Finanzexpertise einer Person sind für deren gesetzliche oder gewünschte Zuordnung zu einem Segment ausschlaggebend. Die BLKB klassifiziert ihre Kundinnen und Kunden je nach spezifischer Ausprägung in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Als Kundin oder Kunde werden Sie über Ihre Klassifizierung informiert. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf einen Wechsel Ihrer Klassifizierung (Opting) stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater. Umfassende Informationen zur Kundensegmentierung nach FIDLEG finden Sie hier.

5. Produktinformationen

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) verlangt, dass bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) zur Verfügung gestellt wird. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente. Die einzelnen BIBs und weitere Informationsblätter finden Sie, sofern vom Ersteller bereitgestellt, auf www.fundinfo.com oder unter www.blkb.ch

6. Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von der BLKB entstehen. Die Kosten von Finanzinstrumenten finden sich auf den entsprechenden Produktfactsheets oder Basisinformationsblättern. Die aktuellen Preise finden Sie in der Preisbroschüre für Privatkunden und Firmenkunden. Detaillierte Informationen zu den Kosten und Gebühren Ihrer getätigten Finanzgeschäfte gibt Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne auf Wunsch an.

7. Best-Execution-Informationen

Die Ausführungsgrundsätze der BLKB informieren die Kundinnen und Kunden über die Vorkehrungen, welche die Bank zum Zweck der Erzielung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in Bezug auf den Erwerb oder die Veräusserung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten anwendet. Die Ausführungsgrundsätze finden Sie hier.

8. Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl und Empfehlung von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst BLKB-eigene und fremde Finanzinstrumente. Die einzelnen Produkte- und Dienstleistungsspezifikationen können das berücksichtigte Marktangebot jedoch auf ein vordefiniertes Anlageuniversum der Bank einschränken.

9. Interessenkonflikte

Die BLKB ist bestrebt, Handlungen und Transaktionen, die möglicherweise zu Interessenkonflikten führen, zu vermeiden (BLKB-Verhaltenskodex). Interessenkonflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund hat die BLKB nach Massgabe der rechtlichen Vorgaben Massnahmen für einen transparenten und sachgerechten Umgang mit Interessenkonflikten getroffen. Details zum Umgang mit Interessenkonflikten finden sie hier.

Das Informationsblatt (integraler Bestandteil des Depotreglements) enthält detaillierte Angaben zu monetären und nicht-monetären Leistungen, welche die BLKB gegebenenfalls erhalten kann. Das Informationsblatt können Sie hier abrufen.

10. Nachhaltiges Anlegen

Bei der BLKB werden grundsätzlich nur Anlagen empfohlen, die Nachhaltigkeits-Aspekte – auch ESG-Aspekte genannt – berücksichtigen. Die BLKB setzt die Nachhaltigkeitsaspekte in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung gemäss Richtlinie zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) um. Dabei fragt sie bei ihren Kundinnen und Kunden deren ESG-Präferenzen ab. Diese Information steuert, welche Anlagelösungen berücksichtigt werden.

Im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit können ESG-Chancen und -Risiken entstehen. Entsprechende Informationen können Sie diesem Infoblatt entnehmen. Umfassende Informationen über den Nachhaltigkeitsstandard der BLKB und die Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit erhalten Sie hier.