Sichern Sie den Wert Ihrer Liegenschaft langfristig.
Energieeffiziente Immobilien Energieeffiziente Immobilien
Mehr Zukunft für Ihr Zuhause
Als zukunftsorientierte Bank der Schweiz stehen wir für eine nachhaltige Entwicklung der Region Nordwestschweiz. Im Immobilienbereich engagieren wir uns für Bauten und Renovationen, die den verantwortungsvollen Ressourcen-Umgang beim Wohnen ermöglichen. Wir unterstützen Sie gerne.
Mehrwert Energieeffizienz
Ob Sie energieeffizient bauen oder Ihre Immobilie nachhaltig renovieren. Sie erhalten viele Vorteile und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Wie profitieren Sie direkt davon?
Senken Sie Ihre Kosten für Energie, Betrieb und Unterhalt durch optimierten Energieverbrauch.
Seien Sie unabhängig von Öl- und Gaspreisen.
Geniessen Sie mehr Wohnkomfort durch moderne Gebäudetechnik (z.B. weniger Zugerscheinungen, Kühlmöglichkeiten im Sommer,…)
Erzielen Sie eine höhere Zahlungsbereitschaft bei einem allfälligen Verkauf.
Inhalt
Darum energetisch renovieren
In der Schweiz stehen rund 1,8 Millionen Wohngebäude. Davon sind gemäss dem Bundesamt für Statistik rund eine Million sanierungsbedürftig und rund 60 Prozent mit Heizöl oder Gas beheizt. Die vom Schweizerischen Nationalfonds angegebene jährliche Renovationsquote von nur etwa einem Prozent reicht bei Weitem nicht, die gesetzten Klimaziele 2050 des Bundes zu erreichen (Die Schweiz erreicht bis zum Jahr 2050 Netto-Null Emissionen).
Mit Ihrer Liegenschaft können Sie aktiv zur Erreichung dieser Klimaziele beitragen: eine bessere Wärmedämmung kann den Energiebedarf eines Gebäudes um mehr als die Hälfte reduzieren, der Umstieg auf erneuerbare Energien dessen CO2-Emissionen sogar nahezu eliminieren. (Quelle: Gebäudeprogramm)
Profitieren Sie von Ihrem Beitrag zum Klimaschutz. Denn in Zeiten hoher Energiepreise kann ein zu hoher Energieverbrauch einer Immobilie das Budget stark belasten. Gerade bei älteren Liegenschaften geht 83 Prozent der gesamten Energie, die dem Haus für Heizung, Warmwasser und Elektrizität zugeführt wird, über die Gebäudehülle verloren. Erforderlich sind Sanierungsmassnahmen der Gebäudehülle: zusätzliche Dämmung von Dächern, Wänden und Böden oder Ersatz der Fenster und Türen. Dazu motivieren die Fördergelder verschiedenster Anbieter. (EnergieSchweiz, Heizungsersatz in Einfamilienhäusern und kleinen MFH, Bundesamt für Energie BFE, 2021)
Strukturiert vorgehen
1. Informieren
Informieren Sie sich vor Beginn des Bauvorhabens bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons über Fördermassnahmen und –beiträge, denn diese variieren je nach Kanton. Klären Sie ab, welche Beratungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob Sie dafür in Ihrem Kanton finanzielle Unterstützung beantragen können. (Quelle: https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/projekt-planen/vorgehen)
Die BLKB ist strategische Partnerin des kantonalen Förderprogramms für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich.
Auf energiepaket-bl.ch finden Sie sämtliche Informationen über die verschiedenen Förderbereiche und Fördergegenstände. Fördergesuche können zudem direkt online ausgefüllt wreden.
Energiefranken bietet eine umfassende zentrale Informationsplattform rund um Förderprogramme für Energie und Mobilität in der Schweiz.
2. Ist-Analyse durchführen
Eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Liegenschaft soll Fragen zum aktuellen Zustand Ihres Gebäudes beantworten und aufzeigen, wie sich der Energieverbrauch im Rahmen der Sanierung senken lässt. Als Basis empfiehlt sich die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK®). Die Energieberatenden erkennen bei der Begehung die Schwachstellen an Ihrem Gebäude und können individuelle Energiepotenziale im Hinblick auf die Gebäudehülle, die Warmwasseraufbereiter und die elektrischen Verbraucher identifizieren. Der Expertenbericht bildet überdies die notwendige Basis für allfällige Fördergeldanträge bei Bund, Kanton und Gemeinde.
3. Sanierungsstrategie festlegen
Als Nächstes sollte eine Sanierungsstrategie festgelegt werden. Dabei werden die Sanierungsmassnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets festgelegt. Auch bei diesem Schritt können GEAK®-Energieberatende tatkräftig unterstützen und ein ganzheitliches Sanierungskonzept erstellen, das wirkungsvolle Massnahmen miteinander kombiniert und die richtige Reihenfolge für sinnvolle bauliche Übergänge festlegt.
Die Sanierungsstrategie soll folgende Fragen beantworten:
- Was soll konkret wie saniert werden und in welcher Reihenfolge?
- Wann soll die Sanierung erfolgen?
- Bestehen saisonale Einschränkungen?
- Wie und über welchen Zeitraum soll saniert werden?
- Ist eine Gesamtsanierung vorgesehen oder soll in Etappen saniert werden?
- Wie wirken sich die Varianten auf die Steuern aus?
- Wie kann die Wohnsituation etwaiger Mieter gelöst werden?
- Kosten eruieren und Finanzierung klären
Aus finanziellen und steuerlichen Gründen kann eine Staffelung der Investitionen auf mehrere Jahre Sinn machen.
4. Finanzierung klären
Nun ist es Zeit, sich über die konkreten Sanierungskosten und die Finanzierung klar zu werden. Je nach Umfang der geplanten Arbeiten lohnt es sich, für das Einholen und Vergleichen verschiedener Offerten und für die weiteren Schritte einen Architekten beizuziehen. Stehen die konkreten Sanierungskosten fest, muss die Finanzierung geklärt werden. Frühzeitig informiert, kann der Bankberatende mögliche Varianten aufzeigen. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, zu klären, welche Voraussetzungen für die Beantragung der Fördergelder erfüllt sein müssen. Die Beantragung muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.
Wir begleiten Kundinnen und Kunden auf ihrem Weg zur energieeffizienten Liegenschaft und unterstützen sie bei der Umsetzung energetischer Massnahmen.
5. Baubewilligung einholen
Bei grösseren Massnahmen, wenn eine Nutzungsänderung stattfindet oder wenn die Brandsicherheit betroffen ist, wird eine Baubewilligung benötigt. Im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes ist festgehalten, für welche Vorhaben eine Baugesuch bzw. eine Baubewilligung erforderlich ist. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde bei Fragen zum Baugesuchswesen.
6. Umsetzung starten
Die Sanierungsarbeiten können nun durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass die Massnahmen so ausgeführt werden wie diese im Fördergesuch beschrieben wurden. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Auszahlung der Fördergelder beantragen. Vergessen Sie nicht, das Sparpotenzial in Bezug auf Ihre Steuern zu nutzen – gerne unterstützen wir Sie dabei. Massgebend für die Steuerrechnung ist das Rechnungsdatum. Abzugsfähig sind Investitionen, die dem Werterhalt der Immobilie dienen. Massnahmen zur Wertsteigerung kann man abziehen, wenn sie die Energieeffizienz verbessern. Belege für wertvermehrende Investitionen sollten Sie unbedingt aufbewahren. Diese können bei einem späteren Verkauf von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
Fördergelder erhalten
Dank des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen erhalten Sie Fördergelder für energetisch wirksame bauliche Massnahmen. Weiter gibt es interessante Förderangebote von Städten und Gemeinden, Kampagnen von regionalen Energieversorgern und weiteren Anbietern: Energiefranken.ch bietet hierzu eine schweizweite Übersicht über das gesamte Angebot.
Das Baselbieter Energiepaket ist das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich des Kantons Basellandschaft. Ab 2024 unterstützt der Kanton Basel-Landschaft den Heizungsersatz zusätzlich zu den üblichen Förderbeiträgen mit einer Energieprämie. Die BLKB ist strategische Partnerin dieses Förderprogramms.
Erfahre in unserem Expertenvideo «Energieprämie – ein Mehrwert im Kanton», wieso sich die Energieprämie erfolgreich etabliert hat und wer davon profitiert.
Downloads
- Lebensdauer Bauteile
- «Gebäude erneuern - Energieverbrauch halbieren»
Broschüre von EnergieSchweiz