Voraussetzungen für die Bausparprämie
Die Bausparprämie des Kantons Basel-Landschaft ist eine Unterstützung beim erstmaligen Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Um die Prämie zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Produktabschluss: Vertragsabschluss eines Spar- oder Anlageprodukts ab dem 1. Januar 2024
- Mindestsparbetrag: 50 000 CHF
- Spardauer: mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre
- Einkommens- und Vermögensgrenze: je 150 000 CHF pro Haushalt (zum Zeitpunkt des Abschlussjahres)
- Wohnsitz: seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft bei Abschluss des Spar- oder Anlageprodukts
- Lage des Wohneigentums: im Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit 20 % des angesparten Kapitals, jedoch mit maximal 25 000 CHF.
Weitere wichtige Informationen
- Beantragungsfrist: Nach Ablauf der maximalen Spardauer von 10 Jahren haben Sie noch 3 Jahre Zeit, die Bausparprämie für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu beantragen.
- Alternative Verwendung: Sollte der Immobilienerwerb nicht stattfinden, können Sie den angesparten Betrag anderweitig nutzen.
- Rückerstattung: Bei Veräusserung oder Zweckentfremdung des Wohneigentums kann die Bausparprämie zurückgefordert werden.
- Prüfung: Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen.
Weitere Informationen und ein Erklärvideo finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons.