Die obligatorische Vorsorge beinhaltet Alters- Hinterlassenen- und Invalidenleistungen. Diese werden in der Regel als Rente ausbezahlt.
Die Rentenhöhe wird durch das Altersguthaben und den Umwandlungssatz bestimmt:
Das Altersguthaben wird aus jährlichen Altersgutschriften angespart. Das Alterskapital wird mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz bis zum Zeitpunkt der Pensionierung verzinst.
Erreichen Sie das Referenzalter (werden also pensioniert), wird das Alterskapital mit dem sogenannten Umwandlungssatz in die jährliche Altersrente umgerechnet.
Aktuell liegt der Umwandlungssatz bei 6,8 %. Bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken erhalten Sie also eine Jahresrente von 6800 Franken.
Die Altersleistung kann auf Wunsch auch als Kapital bezogen werden.