Eine gemeinnützige steuerbefreite Stiftung kann entweder bereits zu Lebzeiten oder erst auf das Ableben hin errichtet werden. Als Stifter oder Stifterin bestimmen Sie den Zweck und wer Stiftungsrat sein soll. Bei einer Gründung zu Lebzeiten können Sie sowohl die Gründung wie auch die Fördertätigkeit selbst begleiten und entsprechend Einfluss auf die Ausgestaltung nehmen. Bei den wichtigsten Entscheidungen können Sie aktiv mitwirken und sich an den Fortschritten erfreuen beziehungsweise, wenn nötig, korrigierende Massnahmen ergreifen. Eine Stiftung kann als Mittel für die individuelle Nachlassregelung respektive Steuerplanung genutzt werden.
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Die professionelle Verwaltung des Stiftungsvermögens ist eine Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Stiftungsarbeit. Wir begleiten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Realisierung Ihrer finanziellen Ziele und Vorgaben.