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Wie kann ich das Ausfüllen der Steuererklärung vereinfachen?

25.2.2025

 

Welche Vorbereitungen kann ich treffen, um die Steuererklärung entspannt ausfüllen zu können?

Sammeln Sie am besten bereits während des Jahres alle für die Steuererklärung benötigten Dokumente und überlegen Sie vor dem Ausfüllen der Formulare, ob es etwas Aussergewöhnliches zu berücksichtigen gibt. Kontrollieren Sie jeweils auch die definitiven Veranlagungsverfügungen. Anhand der Details zu den Verfügungen sowie den entsprechenden Bemerkungen können Sie überprüfen, ob und welche Anpassungen vorgenommen wurden. Sind Sie mit einer Anpassung nicht einverstanden, haben Sie innert einer Rechtsmittelfrist von 30 Tagen Zeit, eine Einsprache einzureichen.

 

Welche Fristen gilt es bei meinen Steuern zu beachten?

Unselbstständig Erwerbende müssen die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft bis Ende März einreichen. Wird eine Fristerstreckung über den 31. Mai beantragt, ist diese gebührenpflichtig.

Eine weitere Frist betrifft die Begleichung der provisorischen Rechnungen. Vergleichen Sie nach dem Ausfüllen der Steuererklärung die Steuerberechnung mit den von der Steuerverwaltung zugestellten Vorausrechnungen. Sofern keine ausserordentlichen Abzüge geltend gemacht wurden, dient Ihnen die aktuelle Berechnung als Basis für die Vorauszahlungen. Im Zweifelsfall bezahlen Sie fristgerecht die gesamten Beträge der Vorausrechnungen, da ansonsten relativ hohe Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden können. Falls doch mal Verzugszinsen anfallen, können diese wiederum in der Steuererklärung als Schuldzinsen in Abzug gebracht werden.

 

Gibt es Neuerungen im Steuerrecht, welche für mich interessant sein könnten?

Ja, neu eingeführt per 1. Januar 2025 wurde die Möglichkeit der rückwirkenden Einkäufe in die Säule 3a bei verpassten Beitragsjahren. Rückwirkende Einzahlungen sind erstmals ab 2026 für das Jahr 2025 möglich. Voraussetzung dafür ist ein AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren. Zudem muss im Einkaufsjahr der ordentliche Beitrag bereits voll einbezahlt worden sein. Dies bietet nun Möglichkeiten für weitere Steuerplanungen. Resultiert zum Beispiel aufgrund hoher Liegenschaftsunterhaltskosten ein negatives steuerbares Einkommen, kann bewusst auf einen Beitrag in die Säule 3a verzichtet werden. Im Folgejahr kann der Einkauf dann nachgeholt werden.

 

Wir besitzen eine Liegenschaft. Was gibt es da zu beachten?

Sie haben jährlich die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten. Vergleichen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung die Kosten und vergessen Sie dabei nicht die jährlich wiederkehrenden Kosten (z.B. Gebäudeversicherungen oder Service-Abos), die auch abzugsfähig sind. Bei Wohnungen erhalten Sie meist eine Steuerbescheinigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, auf welcher die abzugsfähigen Kosten ausgewiesen werden. Stehen umfangreiche Renovationen (z.B. Investitionen in Energiesparmassnahmen) an, so bietet sich hier ebenfalls Potenzial, mit einer umsichtigen Planung, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen und somit die Steuerbelastung zu reduzieren.

 

Welches Optimierungspotenzial bietet sich im Zusammenhang mit meiner Vorsorge?

Beiträge in die Säule 3a oder freiwillige Einkäufe in die 2. Säule helfen nicht nur, Ihr Alterskapital zu erhöhen, sondern können auch beim Steuern sparen helfen. Arbeitnehmende mit Anschluss an eine Pensionskasse zahlen im Optimalfall jährlich den Maximalbetrag von derzeit 7258 CHF in die Säule 3a ein. Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen 20 % des Nettoeinkommens, maximal 36 288 CHF in die Säule 3a einzahlen. Ab einem Guthaben von rund 60 000 CHF könnte die Eröffnung eines weiteren Säule-3a-Kontos sinnvoll sein. Lässt es Ihr Budget zu und besteht in der 2. Säule eine Vorsorgelücke, kann über einen freiwilligen Einkauf nachgedacht werden. Ein späterer Kapitalbezug wird zwar ebenfalls besteuert, jedoch meist zu einem weit tieferen Tarif.

 

Welche typischen Stolperfallen sollte ich umgehen?

Achten Sie auf die Zinsen von unter dem Jahr abgelaufenen Hypotheken. Diese gehen beim Ausfüllen der Steuererklärung gerne vergessen, da die Banken die Zinsbescheinigungen nicht Ende Jahr, sondern nach Ablauf der Hypothek versenden. Für den Abzug der Krankheitskosten erstellen die Krankenkassen jeweils eine Steuerbescheinigung. Denken Sie neben diesen Ausgaben auch an die selbst getragenen Kosten, z.B. für die Zahnärztin oder den Optiker. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Rechnungen zu den nicht versicherten Kosten (gemäss Bescheinigung Krankenkasse) der Steuererklärung beizulegen. Die Steuerverwaltung wird diese Kosten ansonsten nicht zum Abzug zulassen.

 

Gibt es weitere Kosten, an welche ich denken soll?

Abzugsfähig sind neben den Kosten für Kontoführung und Porto auch Depotgebühren, Kreditbearbeitungskosten etc. Sofern Sie über einen Steuerauszug verfügen, werden alle während des Jahres angefallenen Aufwendungen ausgewiesen. Ansonsten finden Sie die Kosten auf den Einzelbelegen Ihrer Bank.

Absolvieren Sie eine Weiterbildung, lassen Sie Ihre Kinder fremdbetreuen oder spenden Sie an gemeinnützige Institutionen? Auch diese Kosten können in Abzug gebracht werden. Auskunft über die Abzugsfähigkeit gibt die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Wegleitung zur Steuererklärung.

 

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