Bausparprämie Bausparprämie
Zuschuss für Ihr Eigenheim
Mit der Bausparprämie fördert der Kanton Basel-Landschaft seit Anfang 2024 den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Beitrag von bis zu 25 000 CHF.
Erste Eigenheimfinanzierung?
Möchten auch Sie bald in Ihrem eigenen Zuhause wohnen? Dann informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Schritte. Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihres Kaufs mit unserer umfassenden Beratung und unseren Informationen. Bei der Finanzierung gehört auch das Thema Bausparprämie dazu. Sprechen Sie mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Was muss erfüllt sein?
Das Förderinstrument Bausparprämie richtet sich an alle Personen, die volljährig sind und nach Vertragsabschluss eines Spar- oder Anlageprodukts ab dem 1. Januar 2024 seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind. Zudem besteht diese Möglichkeit für alle Personen, die ein maximales Einkommen und Vermögen von je 150 000 CHF pro Haushalt haben.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, unterstützt der Kanton Basel-Landschaft mit 20% des auf dem Produkt gesparten Kapitals als Bausparprämie – jedoch maximal mit
25 000 CHF. Für eine Unterstützung durch den Kanton muss das Produkt mindestens 5 Jahre bestehen und minimal 50 000 CHF darauf einbezahlt sein.
Auf der Webseite des Kantons bekommen Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Zusammengefasst lauten die Voraussetzungen:
- Mindestsparbetrag von 50 000 CHF
- Spardauer von mindestens 5 und maximal 10 Jahren
- Einkommens- und Vermögensgrenze von je 150 000 CHF pro Haushalt (zum Zeitpunkt des Abschlussjahres des Produkts)
- Wohnsitz bei Abschluss des Spar-/Anlageprodukts seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft
- Wohneigentum muss sich im Kanton Basel-Landschaft befinden
Weitere Hinweise
- Interessierte haben nach Ablauf der maximalen Spar- resp. Anlagedauer noch maximal weitere drei Jahre Zeit, um mit dem erstmaligen Bezug des selbstgenutzten Wohneigentums die Bausparprämie zu beantragen.
- Wenn Sie das Wohneigentum später nicht erwerben und somit nicht von der Bausparprämie profitieren, können Sie den angesparten Betrag auch anderweitig verwenden.
- Die Bausparprämie unterliegt bei Veräusserung oder Zweckentfremdung grundsätzlich der Rückerstattung.
- Das zuständige Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen.
Sämtliche Informationen, wie auch ein Erklärvideo, finden Sie hier.