Wohnkosten setzen sich aus Zinsen, Amortisation und Unterhalts- und Nebenkosten zusammen.
Hypothekarzinsen werden in der Regel quartalsweise eingezogen, die Zahlungsmodalitäten sind im Hypothekarvertrag geregelt. Trotzdem empfiehlt es sich, jeden Monat einen Zwölftel des Jahreszinses fix auf das Hypothekarkonto zu überweisen.
Auch die Amortisationszahlungen werden idealerweise jeden Monat auf das entsprechende Konto überwiesen. Bei indirekter Amortisation erfolgt die Zahlung auf das eigene Säule-3a-Konto.
Ungefähr 1 Prozent des Liegenschaftswerts fällt jährlich als Unterhalts- und Nebenkosten an. Bei neuen Liegenschaften ist der Wert tendenziell etwas tiefer, bei älteren Liegenschaften entsprechend höher. Wer monatlich einen fixen Betrag auf ein Unterhaltskonto und ein Nebenkostenkonto überweist, baut sich eine Reserve auf, von der die wirklich anfallenden Rechnungen dann bezahlt werden können. Nach diesem Prinzip funktioniert auch der Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum.