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Was kommt nach dem Umzug auf mich zu? Was kommt nach dem Umzug auf mich zu?

Es ist endlich alles soweit. Ich kann in mein Traumhaus einziehen. Doch habe ich an alles gedacht, damit der Start in meine neue Wohnsituation gelingt?

Wer nach dem Kaufprozess endlich in seine eigenen vier Wände einzieht, hat es geschafft. Der Traum des eigenen Zuhauses wird Realität. Mit guter Vorbereitung klappt der Einstieg in die neue Wohnsituation reibungslos.

Freunde helfen beim Umzug. Muss ich sie versichern? 

Nein, Ihre Helferinnen und Helfer sind über Ihre Hausratsversicherung respektive über die Haftpflichtversicherung der Helfer abgedeckt. Lassen Sie sich bei der Versicherung jedoch im Vorfeld über sogenannte Gefälligkeitsausschlüsse aufklären.

Muss ich für das Umzugsunternehmen eine Versicherung abschliessen? 

Nein, falls Mitarbeitende einen Schaden verursachen, wird dieser in der Regel über die Versicherung des Unternehmens gedeckt. Informieren Sie sich sicherheitshalber im Vorfeld über die Höhe der versicherten Summe. Auf dem Markt gibt es spezielle Umzugsversicherungen, die für eine bestimmte Zeit und über eine bestimmte Summe abgeschlossen werden können. Diese werden von Umzugsunternehmen oft empfohlen, sind aber nicht immer notwendig.

Was, wenn ich einen Unfall habe und arbeitsunfähig werde?  

In der Schweiz sind wir in der Regel sehr gut versichert. Trotzdem werden bei Hypothekarfinanzierungen häufig Risiken für die Familie vernachlässigt. Erwerbsunfähigkeit wegen eines Unfalls oder einer Krankheit sowie ein Todesfall können die Familienfinanzen aus dem Gleichgewicht bringen. Eine Vorsorgeanalyse zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten und Lösungen es gibt, um sich auf solche Eventualitäten vorzubereiten.

 

Was muss ich betreffend Versicherung noch beachten? 

Im Kanton Basel-Landschaft und praktisch allen anderen Schweizer Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Sie versichert gegen Feuer und Elementarereignisse wie Hochwasser, Hagel oder Erdrutsch. In Baselland wird sie bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung abgeschlossen. Schäden durch Erdbeben sind in der Regel nicht gedeckt. Bei einer BLKB-Hypothek gibt es eine Erdbebenversicherung kostenlos dazu. Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die Sie bereits als Mieter hatten, sollten Sie als Eigentümer den neuen Gegebenheiten anpassen lassen.

 

Die Steuererklärung wird komplizierter. Kriege ich Unterstützung? 

Es kann anspruchsvoll sein, als neue Hausbesitzerin oder neuer Hausbesitzer zum ersten Mal eine Steuererklärung auszufüllen. Damit Sie von Anfang wissen, worauf es bei der Versteuerung Ihrer Liegenschaft ankommt, können Sie die Steuererklärung für das Jahr des Liegenschaftserwerbs an die BLKB delegieren. Wenn Sie diese Option im Rahmen Ihrer Finanzierung wählen, profitieren Sie von einem Vorzugspreis.

Gut zu wissen

Wohnkosten

Wohnkosten setzen sich aus Zinsen, Amortisation und Unterhalts- und Nebenkosten zusammen.

Hypothekarzinsen werden in der Regel quartalsweise eingezogen, die Zahlungsmodalitäten sind im Hypothekarvertrag geregelt. Trotzdem empfiehlt es sich, jeden Monat einen Zwölftel des Jahreszinses fix auf das Hypothekarkonto zu überweisen.

Auch die Amortisationszahlungen werden idealerweise jeden Monat auf das entsprechende Konto überwiesen. Bei indirekter Amortisation erfolgt die Zahlung auf das eigene Säule-3a-Konto.

Ungefähr 1 Prozent des Liegenschaftswerts fällt jährlich als Unterhalts- und Nebenkosten an. Bei neuen Liegenschaften ist der Wert tendenziell etwas tiefer, bei älteren Liegenschaften entsprechend höher. Wer monatlich einen fixen Betrag auf ein Unterhaltskonto und ein Nebenkostenkonto überweist, baut sich eine Reserve auf, von der die wirklich anfallenden Rechnungen dann bezahlt werden können. Nach diesem Prinzip funktioniert auch der Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum.

Einkommens- und Vermögenssteuer

Bei der Vermögenssteuer spielt neben der Hypothekarschuld, die abgezogen werden kann, auch der Steuerwert der Liegenschaft eine Rolle. Dieser ist meist deutlich tiefer als der eigentliche Kaufpreis. Auf Einkommensseite kommt der sogenannte Eigenmietwert ins Spiel: Dieser wird vom Kanton definiert und als fiktives Einkommen angerechnet. Auf der anderen Seite können Schuldzinsen, Unterhaltskosten sowie werterhaltende und energiesparende Sanierungen vom Einkommen abgezogen werden. Anstelle der effektiven Unterhaltskosten kann auch ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Welche Variante man möchte, kann jedes Jahr beim Ausfüllen der Steuererklärung ausgewählt werden.

Handänderungssteuer

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, fällt einmalig die sogenannte Handänderungssteuer an. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn ist der Käufer jedoch – wie in vielen anderen Kantonen auch – von der Steuer befreit, wenn er das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt. Bei Handänderungen infolge eines Erbgangs wird komplett auf die Handänderungssteuer verzichtet.

Grundstückgewinnsteuer

Der Reingewinn eines Liegenschaftsverkaufs muss in der Regel versteuert werden. Die Höhe der sogenannten Grundstückgewinnsteuer hängt grundsätzlich von der Höhe des Grundstückgewinns und der Besitzdauer ab. Der Steuertarif ist in den meisten Kantonen progressiv ausgelegt. Je höher der Verkaufsgewinn ist, desto höher ist die Grundstücksteuer. Gleichzeitig gilt, je länger die Besitzdauer war, desto geringer fällt die sogenannte Grundstückgewinnsteuer aus. Wer in einer bestimmten Zeitspanne ein neues Eigenheim kauft, muss den Gewinn unter Umständen nicht gleich versteuern.